Unabhängige Ombudsperson beim Medizinischen Dienst M-V
Ombudsperson nach § 278 SGB V
Nach § 278 SGB V wird bei jedem Medizinischen Dienst eine unabhängige Ombudsperson bestellt.
Der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Mecklenburg-Vorpommern hat
Dr. Ingrid Künzler
als Ombudsperson beim Medizinischen Dienst Mecklenburg-Vorpommern bestellt.
Die Juristin hat ihr Amt zum 1. Oktober 2021 angetreten.
An die Ombudsperson können sich vertraulich wenden:
- Versicherte bei Beschwerden über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes
- Beschäftigte des Medizinischen Dienstes bei Beobachtung von Unregelmäßigkeiten, insbesondere Beeinflussungsversuchen durch Dritte