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Ombudsperson nach § 278 SGB V

Nach § 278 SGB V wird bei jedem Medizinischen Dienst eine unabhängige Ombudsperson bestellt.

Der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Mecklenburg-Vorpommern hat Dr. Ingrid Künzler als Ombudsperson beim Medizinischen Dienst Mecklenburg-Vorpommern bestellt. Die Juristin hat ihr Amt zum 1. Oktober 2021 angetreten.

An die Ombudsperson können sich vertraulich wenden:

  • Versicherte bei Beschwerden über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes
  • Beschäftigte des Medizinischen Dienstes bei Beobachtung von Unregelmäßigkeiten, insbesondere Beeinflussungsversuchen durch Dritte