Die Auswertung der Pflegegutachten zeigt, dass immer mehr Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen. Die Anzahl ist beim Medizinischen Dienst Sachsen seit 2015 bis 2025 um 63,3 Prozent gestiegen. Der überwiegende Teil der Gutachten betrifft nach wie vor Erwachsene: Am häufigsten werden Menschen zwischen 75 und 90 Jahren pflegebedürftig – meist aufgrund von Senilität, Demenz, Störungen des Ganges und der Mobilität oder anderen typischer Alterserkrankungen wie z.B. Arthrosen. Bei jüngeren Menschen liegen zumeist Entwicklungsstörungen vor, die zu einem Unterstützungsbedarf und damit zu einem Pflegegrad führen.
An- und Zugehörige leisten den größten Teil der Pflegearbeit
Die meisten Pflegebedürftigen beantragen Pflegegeld und setzen auf die Pflege in der eigenen Häuslichkeit durch An- und Zugehörige ohne professionelle Hilfe. Auch diese Entwicklung nimmt zu. Im vergangenen Jahr beantragten 51,7 Prozent der Pflegebedürftigen Pflegegeld; 6,0 Prozent ambulante Leistungen und 29,5 Prozent Kombinationsleistungen aus Pflegegeld und Sachleistungen; nur 12,2 Prozent stellten einen Antrag auf vollstationäre Pflege. Pflegeleistungen werden oft erst dann beantragt, wenn bereits erhebliche Beeinträchtigungen vorliegen. Schaut man sich die Ergebnisse der Erstbegutachtungen an, so erhielten 33,8 Prozent der Pflegebedürftigen Pflegegrad 1, 32,7 Prozent Pflegegrad 2, 9,2 Prozent Pflegegrad 3, 2,2 Prozent Pflegegrad 4 und 1,3 Prozent Pflegerad 5. Bei 20,8 Prozent der begutachteten Personen lag zum Zeitpunkt der Begutachtung noch kein Pflegerad vor.
Pflegebedürftige leben überwiegend zu Hause – Frauen leben häufiger allein
Der Großteil der begutachteten Personen mit mindestens Pflegegrad 1 lebte im eigenen Zuhause und wurde ambulant versorgt. So lebten 2025 rund 82 Prozent der Frauen und 86 Prozent der Männer in einer ambulanten Wohnsituation allein oder mit weiteren Personen. Weiterhin zeigt sich, dass mehr Frauen als Männer in einer ambulanten Wohnsituation allein lebten (45,4 Prozent versus 27,0 Prozent).
Empfehlungen des Medizinischen Dienstes helfen, die Selbstständigkeit zu erhalten
In der Pflegebegutachtung stellen die Gutachterinnen und Gutachter nicht nur den Pflegegrad fest, sondern sie sprechen individuelle Empfehlungen aus. Diese sollen dazu beitragen, die Versorgung zu Hause zu ermöglichen, die Selbstständigkeit und Fähigkeiten der Versicherten zu erhalten und einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit entgegenzuwirken: Im vergangenen Jahr erhielten insgesamt 52,8 Prozent der Pflegebedürftigen in der Erstbegutachtung eine Heilmittelempfehlung, bei 33,5 Prozent empfahlen die Gutachterinnen und Gutachter Bade- und Duschhilfen und bei 23,6 Prozent Gehhilfen.
Hintergrund: Der Medizinische Dienst begutachtet im Auftrag der Pflegekassen Versicherte, wenn diese einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung gestellt haben. Im Jahr 2025 begutachteten die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes Sachsen mehr als 182.500 Versicherte zur Einstufung in einen der fünf Pflegegrade.
link: Report Pflegebedürftigkeit 2026 - Entwicklung und Potenziale der Pflegebegutachtung