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Erklärung zur Barrierefreiheit www.md-mv.de

Die auf digitale Barrierefreiheit spezialisierte Agentur anatom5 hat im Rahmen eines Beratung- und Testauftrags für die Haupt-Domain www.medizinischerdienst.de eine ausführliche Bewertung vorgenommen und auf der Basis einer abschließenden, vereinfachten Überwachung eine Erklärung zur Barrierefreiheit für diese Domain formuliert. Diese Erkenntnisse wurden auch für die Bewertung des MD Landesportals Mecklenburg-Vorpommern verwendet, das technisch auf der gleichen Typo3-Plattform aufbaut. Zur Bewertung der inhaltlichen Ebene wurde für die Seite www.md-mv.de zusätzlich ein abschließender Test auf Basis eines vereinfachten Prüfverfahrens vorgenommen.

Formal orientiert sich diese Erklärung zur Barrierefreiheit am Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

Datum der letzten Aktualisierung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 02.10.2020 von der Agentur anatom5 GmbH erstmals erstellt. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 23.06.2022.

Allgemeine Hinweise

Der MD Mecklenburg-Vorpommern bemüht sich, seinen Internetauftritt unter www.md-mv.de im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben der aktuellen Fassung des LBGG M-V und der Barrierefreie Website-Verordnung Mecklenburg Vorpommern (BWebVO M-V) barrierefrei zu gestalten. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt nur für die Inhalte unter der Domain www.md-mv.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Seite www.md-mv.de ist in weiten Teilen mit den Anforderungen der BWebVO M-V (bzw. den Anforderungen aus der EU-Richtlinie 2016/2102) vereinbar. Der MD-MV hat bereits einige Verbesserungen erzielen können und arbeitet weiterhin an der Barrierefreiheit.

Nicht barrierefreie Inhalte

Unter anderem sind folgende Punkte nicht auf allen Seiten vollständig BITV konform umgesetzt:

Prüfschritt

Ergebnis

9.1.1.1 Alternativtexte für Grafiken und Objekte

Teilweise erfüllt

9.1.3.1 HTML-Strukturelemente für Überschriften

Teilweise erfüllt

9.1.3.1 HTML-Strukturelemente für Listen

Teilweise erfüllt

9.1.3.1 Datentabellen

Teilweise erfüllt

9.2.4.3 Schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung

Teilweise erfüllt

9.2.4.6 Aussagekräftige Überschriften und Beschriftungen

Teilweise erfüllt

9.3.1.2 Anderssprachige Wörter und Abschnitte ausgezeichnet

Teilweise erfüllt

9.4.1.1 Korrekte Syntax

Teilweise erfüllt

9.4.1.3 Statusmeldungen programmatisch verfügbar

Teilweise erfüllt

Nicht barrierefreie PDF

Im Rahmen der vereinfachten Überwachung wurden auch stichprobenartig PDF-Dokumente heruntergeladen und einer groben Prüfung unterzogen. Dieser hat ebenfalls ergeben, dass einige PDF-Dokumente nicht barrierefrei sind.

Haben Sie weitere Probleme entdeckt?

Wenn Sie auf Probleme stoßen, die wir beheben können, sagen Sie uns gerne Bescheid. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Folgendes finden:

  • Inhalte, die schwer zugänglich sind,
  • Inhalte, die nicht mit den Anforderungen des der BITV / LBGG M-V vereinbar sind.

Senden Sie uns eine E-Mail an: info(at)md-mv.de oder rufen Sie uns an unter: 0385 48936-1001

Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie einen Verstoß melden, bemühen wir uns um eine zufriedenstellende Rückmeldung innerhalb einer angemessenen Frist. Sollte Ihnen unsere Antworte nicht ausreichen, haben Sie das Recht ein Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 4 BWebVO M-V einzuleiten. Zuständig dafür ist die Überwachungsstelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die Überwachungsstelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Sozialministerium erreichen Sie via E-Mail unter ueberwachungsstelle(at)sm.mv-regierung.de. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos und ohne Rechtsbeistand möglich. Auf der Internetseite der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Mecklenburg-Vorpommern können Sie nachlesen, wie das Beschwerdeverfahren abläuft und wie Sie einen Antrag stellen können.