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Pflege

Der Medizinische Dienst stellt Pflegebedürftigkeit fest und gibt Impulse für eine gute Pflege.

Behandlung im Krankenhaus

Der Medizinische Dienst prüft im Auftrag der Krankenkassen ausgewählte Abrechnungsfälle.

Ambulante Versorgung

Der Medizinische Dienst berät Kranken- und Pflegekassen bei sozialmedizinischen Fragen zur ambulanten Versorgung.

Mitteilungsmanagement

Der Medizinische Dienst benötigt Berichte und Befunde. Patientendaten werden dabei geschützt.

Strukturprüfungen

Informationen für Krankenhäuser, die eine Strukturprüfung nach § 275d SGB V beantragen wollen.