Die Richtlinie wurde um den Teil II „Datenbank nach § 283 Absatz 5 SGB V“ ergänzt. Die Datenstruktur dieser Ergebnisdatenbank, Beispieldatensätze und das Zugriffsberechtigungskonzept sind in den Anlagen 12 bis 14 (hier geht es zu den Anlagen) enthalten. Zudem wurde die Richtlinie an die OPS-Version 2026 angepasst und es wurden fachliche Hinweise der Anwenderinnen und Anwender der Richtlinie umgesetzt.
Auftraggeber, Auftragsunterlagen und Prüfzeitraum
Den Auftrag für eine OPS-Strukturprüfung erteilt das Krankenhaus. Alle Auftragsunterlagen finden die Krankenhäuser auf der Themenseite „Leistungserbringer-Krankenhaus“.
Den Auftrag für eine Leistungsgruppenprüfung erteilt die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde, wenn die Prüfung im Zusammenhang mit der Zuweisung von Leistungsgruppen steht. In Sachsen ist das das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen beauftragen vor dem Abschluss eines Versorgungsvertrages mit einem Krankenhaus eine Leistungsgruppenprüfung, wenn in dem Versorgungsvertrag Leistungsgruppen vereinbart werden sollen. Die LOPS-Richtlinie mit allen Anlagen sowie weitere Informationen zu den Prüfungen finden Sie auf der Themenseite „Leistungserbringer-Krankenhaus“.
OPS-Strukturprüfungen und Leistungsgruppenprüfungen in den Krankenhäusern Sachsens werden vom Medizinischen Dienst Sachsen durchgeführt. Der Medizinische Dienst Sachsen legt als Prüfzeitraum für turnusgemäße Prüfungen im Kalenderjahr 2026 die Monate Januar, Februar, März fest. Wird eine Prüfung in den ersten drei Monaten des Kalenderjahres beauftragt, umfasst der Prüfzeitraum die Monate Oktober, November und Dezember des Vorjahres der Beauftragung.