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StrOPS-Richtlinie 2024 genehmigt: Krankenhäuser können Anträge für Strukturprüfungen stellen

Ab sofort können Krankenhäuser bei den Medizinischen Diensten die Begutachtung von Strukturmerkmalen von abrechnungsrelevanten Operationen- und Prozedurenschlüsseln (OPS) beantragen. Grundlage dafür ist die Richtlinie „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V (StrOPS-RL) (OPS-Version 2024)“. Diese wurde vom Medizinischen Dienst Bund am 21. Dezember 2023 erlassen und am 6. Februar 2024 vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt.

Anträge für Strukturprüfungen sind bei dem Medizinischen Dienst des jeweiligen Bundeslandes oder Landesteils zu stellen, in dem sich der Standort des Krankenhauses befindet. Krankenhäuser erreichen den zuständigen Medizinischen Dienst über das gemeinsame Internetportal des Medizinischen Dienstes.

Im Vergleich zu den Vorjahren wurden in der StrOPS-Richtlinie 2024 einschließlich der Anlagen nur wenige Anpassungen vorgenommen.

Im Antragsformular 1a wurden die Antragsarten „Planungsprüfung“ und „Strukturprüfung nach Planungsprüfung“ endgültig gestrichen, da sie durch die Antragsarten „erstmalige Leistungserbringung“ und „erstmalige Abrechnungsrelevanz“ ersetzt worden sind und die im vergangenen Jahr noch berücksichtigte Übergangsfrist abgelaufen ist. Hintergrund dieser Änderungen ist das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG).

Bei Anträgen, die keine turnusgemäßen Prüfungen betreffen, ist statt eines Sammelantrages eine nach OPS und ggf. Station/Einheit getrennte Antragstellung vorgesehen. Es handelt sich um eine praxisnahe Regelung, da sich Anträge, die keine turnusgemäße Prüfung betreffen, meistens nur auf einen einzelnen OPS beziehen und diese Anträge jederzeit möglich sind. Erleichtert wird damit auch die zeitgleich zur Antragstellung vorgesehene Unterlagenübermittlung.

Zur Unterstützung sollen auch die in Anlage 8 ergänzten Formulare 8.4, 8.5 und 8.6 für Mitteilungen des Krankenhauses an den Medizinischen Dienst beitragen.