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Wir freuen uns, dass Sie sich für uns interessieren und sich für eine Stelle beim Medizinischen Dienst Mecklenburg-Vorpommern bewerben oder beworben haben. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Hiermit informieren wir Sie gemäß Artikel 13 der DS-GVO über die Verarbeitung der von Ihnen im Rahmen des Bewerbungsprozesses übermittelten und ggf. von uns erhobenen Daten sowie Ihre Rechte.

Welche Daten von Ihnen werden von uns verarbeitet? Und zu welchen Zwecken?

Wir verarbeiten die Daten, die Sie uns im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung zugesendet haben, um Ihre Eignung für die Stelle (oder ggf. andere offene Positionen im MD) zu prüfen und das Bewerbungsverfahren durchzuführen.

Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert das?

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in diesem Bewerbungsverfahren ist primär § 10 Landesdatenschutzgesetz M-V in der ab dem 22.05.2018 geltenden Fassung. Danach ist die Verarbeitung der Daten zulässig, die im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich sind.

Wenn durch Ihre Bewerbung ein Beschäftigungsverhältnis begründet wird, können wir gemäß Artikel 88 DS-GVO die bereits im Bewerbungsprozess erhobenen personenbezogenen Daten für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses weiterverarbeiten, soweit dies zur Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist.

Sollten die Daten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens ggf. zur Rechtsverfolgung erforderlich sein, kann eine Datenverarbeitung auf Basis der Voraussetzungen von Artikel 6 DS-GVO, insbesondere zur Wahrnehmung von berechtigten Interessen nach Artikel 6 Abs. 1 f DS-GVO erfolgen. Unser Interesse besteht dann in der Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Daten von Bewerberinnen und Bewerbern werden im Falle einer Absage nach sechs Monaten gelöscht.

Für den Fall, dass Sie einer weiteren Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zugestimmt haben, werden wir Ihre Daten in unseren Bewerber-Pool übernehmen. Dort werden die Daten nach Ablauf von zwei Jahren gelöscht.

Sollten Sie im Rahmen des Bewerbungsverfahrens den Zuschlag für eine Stelle erhalten haben, werden die Daten aus dem Bewerberdatensystem in unser Personalinformationssystem überführt.

An welche Empfänger werden die Daten weitergegeben?

Wir nutzen für den Bewerbungsprozess eine dafür spezialisierte Software. Der Hersteller dieser Software wird als Dienstleister für uns tätig und kann im Zusammenhang mit der Wartung und Pflege der Systeme ggf. auch Kenntnis von Ihren personenbezogenen Daten erhalten. Wir haben mit diesem Anbieter einen Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen, der sicherstellt, dass die Datenverarbeitung in zulässiger Weise erfolgt.

Ihre Bewerberdaten werden nach Eingang Ihrer Bewerbung von dem Sachgebiet Personal gesichtet und erfasst. Bewerbungen werden dann intern an die Verantwortlichen des Geschäftsbereichs für die jeweilige Position weitergeleitet. Dann wird der weitere Ablauf abgestimmt. Im Medizinischen Dienst M-V haben grundsätzlich nur die Personen Zugriff auf Ihre Daten, die dies für den ordnungsgemäßen Ablauf unseres Bewerbungsverfahrens benötigen.

Welche Rechte haben betroffene Personen in der Datenverarbeitung?

Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener i. S. d. DS-GVO und haben die folgenden Rechte:

Sie haben das Recht auf Auskunft über die von uns zu Ihrer Person verarbeiteten
personenbezogenen Daten (Artikel 15 DS-GVO).Bei einer Auskunftsanfrage, die nicht schriftlich erfolgt, bitten wir um Verständnis dafür, dass wir dann ggf. Nachweise von Ihnen verlangen, die belegen, dass Sie die Person sind, für die Sie sich ausgeben.

Ferner haben Sie ein Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DS-GVO) oder Löschung (Artikel 17 DS-GVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DS-GVO), soweit Ihnen dies gesetzlich zusteht.

Darüber hinaus haben Sie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DS-GVO) im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

Soweit die Verarbeitung von Daten auf der Grundlage Ihrer Einwilligung durchgeführt wird, sind Sie nach Artikel 7 DS-GVO berechtigt, die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit für die Zukunft widerrufen.

Weiter haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch (Artikel 16 DS-GVO) einzulegen.

Akteneinsichtsrecht

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen haben Sie ein Recht auf Akteneinsicht gemäß § 25 SGB X. Dieses Recht kann auch ein Bevollmächtigter, zum Beispiel Angehörige oder ein Rechtsanwalt, wahrnehmen.

Beschwerderecht

Sie haben das Recht, sich über die Verarbeitung personenbezogenen Daten durch uns bei folgenden Aufsichtsbehörden zu beschweren.

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport
Werderstraße 124
19055 Schwerin

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Werderstraße 74a
19055 Schwerin

Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Artikel 78 DS-GVO.