Datenschutzhinweise für Bewerberinnen und Bewerber
Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert das?
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in diesem Bewerbungsverfahren ist primär § 10 Landesdatenschutzgesetz M-V in der ab dem 22.05.2018 geltenden Fassung. Danach ist die Verarbeitung der Daten zulässig, die im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich sind.
Wenn durch Ihre Bewerbung ein Beschäftigungsverhältnis begründet wird, können wir gemäß Artikel 88 DS-GVO die bereits im Bewerbungsprozess erhobenen personenbezogenen Daten für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses weiterverarbeiten, soweit dies zur Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist.
Sollten die Daten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens ggf. zur Rechtsverfolgung erforderlich sein, kann eine Datenverarbeitung auf Basis der Voraussetzungen von Artikel 6 DS-GVO, insbesondere zur Wahrnehmung von berechtigten Interessen nach Artikel 6 Abs. 1 f DS-GVO erfolgen. Unser Interesse besteht dann in der Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen.
An welche Empfänger werden die Daten weitergegeben?
Wir nutzen für den Bewerbungsprozess eine dafür spezialisierte Software. Der Hersteller dieser Software wird als Dienstleister für uns tätig und kann im Zusammenhang mit der Wartung und Pflege der Systeme ggf. auch Kenntnis von Ihren personenbezogenen Daten erhalten. Wir haben mit diesem Anbieter einen Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen, der sicherstellt, dass die Datenverarbeitung in zulässiger Weise erfolgt.
Ihre Bewerberdaten werden nach Eingang Ihrer Bewerbung von dem Sachgebiet Personal gesichtet und erfasst. Bewerbungen werden dann intern an die Verantwortlichen des Geschäftsbereichs für die jeweilige Position weitergeleitet. Dann wird der weitere Ablauf abgestimmt. Im Medizinischen Dienst M-V haben grundsätzlich nur die Personen Zugriff auf Ihre Daten, die dies für den ordnungsgemäßen Ablauf unseres Bewerbungsverfahrens benötigen.