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Informationen zum Leistungserbringerportal (LE-Portal)

Über das Leistungserbringerportal – kurz LE-Portal – können die Medizinischen Dienste und die Krankenhäuser elektronisch Daten und Dokumente zur Abrechnungsprüfung austauschen.

Krankenhäuser erhalten über das LE-Portal

  • die Prüfanzeigen des zuständigen Medizinischen Dienstes
  • die Unterlagenanforderungen
  • sowie die Gutachten.

Die Krankenhäuser stellen dem Medizinischen Dienst im Gegenzug die angeforderten Unterlagen zur Verfügung, indem sie diese im LE-Portal hochladen.

Voraussetzung für einen Zugang zum LE-Portal ist eine erfolgreiche Registrierung.

Das LE-Portal kann bequem über eine intuitive Web-Oberfläche im Browser bedient werden.

Ihr Weg zur Nutzung des LE-Portals

Ihr Weg zur Nutzung des LE-Portals

Ihre Registrierung auf dem LE-Portal der Medizinischen Dienste können Sie hier vornehmen.

Auf www.mdportal.de/hilfedokumente finden Sie alle notwendigen Informationen und Dokumente wie einen InformationsflyerFAQs, ein Benutzerhandbuch und Kurzvideos, die Ihnen den Zugang zu und die Arbeit mit dem LE-Portal erleichtern.

Schnittstelle

Zusätzlich gibt es eine Schnittstelle im LE-Portal für die Krankenhaussoftware. Hierfür ist eine Erweiterung des KIS-/Archiv-Systems notwendig. Bei Fragen kann sich Ihr KIS/Archiv-Hersteller direkt mit der IT GmbH des Medizinischen Dienstes als Betreiber des LE-Portals in Verbindung setzen.