Informationen zum Leistungserbringerportal (LE-Portal)
Über das Leistungserbringerportal – kurz LE-Portal – können die Medizinischen Dienste und die Krankenhäuser elektronisch Daten und Dokumente zur Abrechnungsprüfung austauschen.
Krankenhäuser erhalten über das LE-Portal
- die Prüfanzeigen des zuständigen Medizinischen Dienstes
- die Unterlagenanforderungen
- sowie die Gutachten.
Die Krankenhäuser stellen dem Medizinischen Dienst im Gegenzug die angeforderten Unterlagen zur Verfügung, indem sie diese im LE-Portal hochladen.
Voraussetzung für einen Zugang zum LE-Portal ist eine erfolgreiche Registrierung.
Das LE-Portal kann bequem über eine intuitive Web-Oberfläche im Browser bedient werden.
Ihr Weg zur Nutzung des LE-Portals
Ihr Weg zur Nutzung des LE-Portals
Ihre Registrierung auf dem LE-Portal der Medizinischen Dienste können Sie hier vornehmen.
Auf www.mdportal.de/hilfedokumente finden Sie alle notwendigen Informationen und Dokumente wie einen Informationsflyer, FAQs, ein Benutzerhandbuch und Kurzvideos, die Ihnen den Zugang zu und die Arbeit mit dem LE-Portal erleichtern.
Schnittstelle
Zusätzlich gibt es eine Schnittstelle im LE-Portal für die Krankenhaussoftware. Hierfür ist eine Erweiterung des KIS-/Archiv-Systems notwendig. Bei Fragen kann sich Ihr KIS/Archiv-Hersteller direkt mit der IT GmbH des Medizinischen Dienstes als Betreiber des LE-Portals in Verbindung setzen.