Krankenhaus-Strukturprüfungen
Strukturprüfungen nach § 275d SGB V beantragen
Ihr Krankenhaus möchte eine Strukturprüfung nach § 275d SGB V beim Medizinischen Dienst in Mecklenburg-Vorpommern beantragen? Auf dieser Seite finden Sie die notwendigen Formulare und nähere Informationen zum Antrags- und Genehmigungsverfahren.
Anträge 2023 für 2024: BMG-Genehmigung liegt vor
Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 21. April 2023 die aktualisierte Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V (StrOPS-RL)“ Version 2023 zur Beantragung von OPS-Strukturprüfungen für Leistungen im Jahr 2024 genehmigt.
Die entsprechend angepasste Richtlinie Version 2023 mit allen Anlagen steht hier als Download zur Verfügung.
Antragstellung für Strukturprüfungen von OPS-Kodes der Anlage 2b
Anträge für Strukturprüfungen von OPS-Kodes der Anlage 2b können erst gestellt werden, wenn OPS-Kodes der Anlage 2b im Fallpauschalenkatalog 2024 vergütungsrelevant werden. Die Antragsunterlagen für eine Strukturprüfung von OPS-Kodes der Anlage 2b (Antragsformular der Anlage 1b und Selbstauskunftsbögen der Anlage 5b) werden auf dieser Seite veröffentlicht, wenn ein OPS-Kode der Anlage 2b vergütungsrelevant wird.