Krankenhaus-Strukturprüfungen
Strukturprüfungen nach § 275d SGB V beantragen
Ihr Krankenhaus möchte eine Strukturprüfung nach § 275d SGB V beim Medizinischen Dienst in Mecklenburg-Vorpommern beantragen? Auf dieser Seite finden Sie die notwendigen Formulare und nähere Informationen zum Antrags- und Genehmigungsverfahren.
Anträge 2023 für 2024: BMG-Genehmigung liegt vor
Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 21. April 2023 die aktualisierte Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V (StrOPS-RL)“ Version 2023 zur Beantragung von OPS-Strukturprüfungen für Leistungen im Jahr 2024 genehmigt.
Die entsprechend angepasste Richtlinie Version 2023 mit allen Anlagen steht hier als Download zur Verfügung.
Antragstellung für Strukturprüfungen von OPS-Kodes der Anlage 2b erst ab Anfang Oktober 2023
Anträge für Strukturprüfungen von OPS-Kodes der Anlage 2b können erst gestellt werden, wenn OPS-Kodes der Anlage 2b im Fallpauschalenkatalog 2024 vergütungsrelevant werden. Dies wird frühestens ab Oktober 2023 erkennbar sein. Entsprechend werden die Antragsunterlagen für eine Strukturprüfung von OPS der Anlage 2b Anfang Oktober 2023 auf dieser Seite veröffentlicht werden (Antragsformular der Anlage 1b und Selbstauskunftsbögen der Anlage 5b).
Adressieren Sie Ihren Antrag an:
per E-Mail
E-Mail: strops(at)md-mv.de
Postadresse Strukturprüfungen
per Post:
Medizinischer Dienst Mecklenburg-Vorpommern
Hauptverwaltung
Krankenhaus-Strukturprüfungen
Lessingstraße 33, 19059 Schwerin