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Selbstauskunftsbögen zum Download

Die Richtlinie „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V“ (StrOPS-RL) legt fest, dass für jeden zur Prüfung beantragten OPS-Kodes ein Selbstauskunftsbogen vollständig auszufüllen und von der Geschäftsführung des Krankenhauses zu unterzeichnen ist. Auf dieser Seite finden Sie die in der Anlage 5 der StrOPS-RL enthaltenen Selbstauskunftsbögen der einzelnen OPS-Kodes zum Herunterladen.

Selbstauskunftsbögen 2024